Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) fällt an, wenn ein Fahrzeug erstmalig in Österreich zum Verkehr zugelassen wird. Beim Inlands-Verkauf eines bereits in Österreich zugelassenen Gebrauchtwagens fällt sie nicht erneut an.
Wer zahlt NoVA?
Die NoVA wird vom Käufer geschuldet, wenn dieser einen Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland importiert und erstmalig in Österreich anmeldet.
Berechnung 2026
Der NoVA-Satz richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs. Die Formel für PKW lautet sinngemäß: (CO₂-Wert – Abzug) / Divisor = Steuersatz in %, begrenzt mit einem Höchstsatz.
Malus-Betrag
Ab einem CO₂-Wert über einem Schwellenwert wird zusätzlich ein Malus pro g/km CO₂ aufgeschlagen. Dies führt bei Fahrzeugen mit hohem Verbrauch zu deutlich höheren Abgaben.
NoVA bei E-Autos
Reine Elektrofahrzeuge sind von der NoVA befreit. Plug-in-Hybride profitieren von niedrigeren Sätzen.